Einwegkunststofffonds;
Informationsveranstaltung des Umweltbundesamtes am 30. Juni 2023
Einwegkunststofffonds;
Informationsveranstaltung des Umweltbundesamtes am 30. Juni 2023
Das Einwegkunststofffondsgesetz wurde am 15. Mai 2023 verkündet und sieht die Einrichtung und den Betrieb eines Einwegkunststofffonds beim Umweltbundesamt (UBA) vor. In den Einwegkunststofffonds zahlen Hersteller bestimmter Einwegkunststoffprodukte ein. Öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger sowie sonstige juristische Personen des öffentlichen Rechts können ihre Sammlungs- oder Reinigungsmaßnahmen und andere erstattungsfähige Leistungen an das UBA melden. Die eingezahlten Mittel werden dann anteilig an sie ausgeschüttet.
Laut dem UBA wird dabei die digitale Plattform DIVID zentral sein, über die alle Registrierungen, Einzahlungen und Ausschüttungen abgewickelt werden. Deshalb lädt das UBA zu verschiedenen Infoveranstaltungen für inländische Hersteller, ausländische Hersteller und Bevollmächtigte sowie Anspruchsberechtigte ein. In den Veranstaltungen soll der bisherige Arbeitsstand insbesondere von DIVID vorgestellt werden. So soll erläutert werden, welche Pflichten, Maßnahmen und konkreten Anforderungen an die Betroffenen im Rahmen von Registrierungs- und Meldevorgängen gestellt werden.
Eine Informationsveranstaltung für die Landkreise als Anspruchsberechtigte findet am
30. Juni 2023 von 9:00 bis 10:30 Uhr via Webex
statt.
Eine Teilnahme ist unter dem Link:
https://uba-meeting.webex.com/uba-meeting-de/j.php?MTID=m0d5f52f3a0039cee8eb4b6ffbedd7c02 |
möglich.
Das UBA nimmt bereits vorab Fragen entgegen, damit auf diese in der Veranstaltung bereits gezielt eingegangen werden kann. Diese können dem Aufbaustab Einwegkunststofffonds über ewkf@uba.de übermittelt werden.